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BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77 |
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- BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61
Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen …
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Zwar haben die gezahlten Beträge von 200,- DM der Höhe nach 25 vH des notwendigen Mindestbedarfs der Klägerin erreicht (vgl BSGE 22, 44;… SozR 2200 § 1265 Nrn 4 und 24).Die Rente nach § 42 (Satz 1) AVG wird gewährt, weil der Versicherte seine frühere Ehefrau im letzten Jahr vor dem Tode unterhalten hat oder zur Zeit seines Todes zu unterhalten hatte, diese Leistung oder Verpflichtung aber mit dem Tode des Versicherten weggefallen ist (BSGE 22, 44, 46); insofern hat die Rente Unterhaltsersatzfunktion und dient sie dem Schutz vor den Folgen dieses Versicherungsfalles (Todes).
- BSG, 20.07.1960 - 1 RA 144/59
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Unterhaltscharakter haben grundsätzlich nur diejenigen Zahlungen, die der Bestreitung der Lebensführung des Empfängers (BSGE 12, 279, 281) und damit der Deckung seines laufenden Lebensbedarfes dienen (…SozR Nr. 19 zu § 1265 RVO ).Insoweit ist zwar unerheblich, ob die Klägerin ein eigenes, für ihre Lebensführung ausreichendes Einkommen hatte (vgl BSGE 12, 279, 281).
- BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59
Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen …
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Der Bundesgerichtshof (BGH) billigt demgegenüber bei der Anwendung von § 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Witwe eines Getöteten die Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung als Teil des ihr entgangenen Unterhalts zu; er tut das jedoch nur, weil in bestehender Ehe für eine dauerhafte - und also auch für eine künftige - Sicherung des Familienunterhalts zu sorgen ist (Lindenmaier/Möhring Nrn 2 und 11 zu § 844 Abs. 2 BGB; BGHZ 32, 246, 249).
- BSG, 24.11.1976 - 1 RA 151/75
Gerichtliche Vereinbarung - Sachlich-rechtlicher Inhalt - Bindung des BSG - …
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Das Urteil des LSG läßt jedoch Zweifel daran, ob ein monatlicher Betrag von 100,- DM im letzten Jahre vor dem Tode des Versicherten der Höhe nach 25 vH des zeitlich und örtlich notwendigen Mindestbedarfs der Klägerin erreicht hat oder nicht (vgl SozR 2200 § 1265 Nr. 24). - RG, 26.10.1936 - IV 169/36
1. Ist Erwerb durch Arbeit üblich für die Frau eines Zahnarztes, die selbst …
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Demgemäß hatte das Reichsgericht (RG) entschieden, daß sich der laufende Unterhalt nicht auf Ausgaben für die Alterssicherung erstreckt, solche Aufwendungen würden von einem Unterhaltsanspruch nicht umfaßt (RGZ 152, 356, 359; 165, 219, 221). - RG, 18.11.1940 - IV 206/40
Kann der im Auslande lebende Unterhaltsberechtigte Zahlung der Unterhaltsbeträge …
Auszug aus BSG, 09.02.1978 - 11 RA 14/77
Demgemäß hatte das Reichsgericht (RG) entschieden, daß sich der laufende Unterhalt nicht auf Ausgaben für die Alterssicherung erstreckt, solche Aufwendungen würden von einem Unterhaltsanspruch nicht umfaßt (RGZ 152, 356, 359; 165, 219, 221).
- LSG Hessen, 12.03.1998 - L 13 RA 866/97
Geschiedenenwitwenrente - Leistungen für künftigen ungewissen Lebensbedarf der …
Denn wie das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1978 (-- 11 RA 14/77 = SozR 2200 § 1265 Nr. 29 m.w.N.) hervorgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob solche Aufwendungen zur Alterssicherung nach bürgerlichem Recht Unterhaltscharakter haben, weil der Anspruch auf Geschiedenen-Hinterbliebenenrente wegen deren Unterhaltsersatzfunktion allein an die dem gegenwärtigen Lebensbedarf dienenden Unterhaltsleistungen des Versicherten für das letzte Jahr vor seinem Tode anknüpft.